Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“  Stand 01.06.2023

Bitte sorgfältig durchlesen!

1. Pflichten der Hundepension

Die Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“ verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen.

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen oder der Hund sich aufgrund von übermäßigen und übertriebenen Verhaltensauffälligkeiten gegenüber den anderen in Pension betreuten Tieren zeigt, wie zb. Übermäßiges Sexualverhalten, starkes Dominazverhalten, was gegeben falls zu einer Separierung des Tieres führen würde und somit zu höheren Kosten (35,-€) für den Hundehalter.

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension STEFFI´S HUNDEWELT eingehend informiert.

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. Die Hundepension ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, diese greift allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit seitens der Hundepension.

Steffi´s Hundewelt ist im Besitz eines Sachkundenachweis für das Führen einer Hundepension nach § 11 TschG.

2. Pflichten des Hundehalters

2.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter oder die Kontaktperson während der Abwesenheit jederzeit nachrichtlich oder telefonisch erreichen kann.

2.2 Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

2.3 Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt.

2.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Pension STEFFI´S HUNDEWELT übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

3. Aufnahmebedingungen

3.1 Listenhunde die nicht unter die Kategorie 1 fallen werden nur mit bestanden Wesenstest aufgenommen.
3.2 IMPFUNG: Ohne gültigen Impfschutz kann Ihr Hund nicht aufgenommen werden.

Tollwut
Staupe
Hepatitis
Leptospirose
Zwingerhusten
Parvovirose

Als Zusatz Impfung, empfehlen wir Ihnen aufgrund der Gruppenhaltung die Nasalimpfung bei ihrem Hund. !!Achtung!!Trotz dieser Impfung ist eine Erkrankung in abgeschwächter Form möglich, es gibt also keinen 100 %-igen Schutz da jeder Hund anders reagiert.

3.3 Der Besitzer versichert der Hundepension das sein Tier frei von Ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten ist z.B. Flöhe, Läuse o.ä. Ist dies nicht der Fall kann die Hundepension vom Aufnahmevertrag zurücktreten oder den Hund Tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.
3.4 Aufgrund der Gruppenhaltung nehmen wir keine Läufigen Hündinnen auf. Sollte Ihre Hündin während der Pensionszeit läufig werden, haben Sie 2 Möglichkeiten. Bitte Ankreuzen

o Möglichkeit 1: Sie lassen Ihren Hund nach Kenntnisnahme durch die Hundepension von einer Person abholen
o Möglichkeit 2: Sie stimmen hiermit zu das Steffi´s Hundewelt dazu berechtigt ist die Läufigkeit durch die Behandlung eines Tierarztes Ihrer Wahl unterbrechen zu lassen. Dem Besitzer sind die gesundheitlichen Risiken (z.B. Gebärmuttervereiterung) bekannt. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt darüber.
o Möglichkeit 3: Aufgrund des Mehraufwandes (Separieren, Spaziergänge 2 x 1 Std., Beschäftigung) berechnen wir Ihnen zuzüglich zum Tagespreis 50,- € pro Tag. Damit auch ihr Hund den Urlaub genießen kann!!

3.5 Sollten Sie bewusst eine Läufigkeit verschweigen haftet die Hundepension nicht bei einem ungewollten Deckakt. Die Kosten und die Risiken für eine ungewollte Trächtigkeit trägt der Hundehalter.

4. Haltung

4.1 Ihnen Ist bewusst, dass wir die Hunde überwiegend in der Gruppe halten, kleine Blessuren durch Spielen oder kleine Raufereien sind daher nicht auszuschließen. Ist dies nicht erwünscht, bitten wir Sie uns darüber zu informieren. (Punkt 5 Haftung)
4.2 Für die Haltung im Außenbereich stehen uns unterschiedlich große Auslaufflächen zur Verfügung, wo die Hunde tagsüber in kleinen Gruppen untergebracht werden.

5. Haftung

5.1 Die Hundepension ist im Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, diese greift allerdings nur bei grober Fahrlässigkeit seitens der Hundepension. (Bsp. Der Pension ist bekannt das der jeweilige Hund nicht verträglich ist, wird aber trotzdem ohne Einverständnis des Halters in die Gruppe integriert, verletzt einen anderen Hund, der sich in der Pension aufhält, greift hier die Betriebshaftpflichtversicherung der Pension)

5.2 Die Hundepension ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.1 Abs. 4 genannten Fälle erfasst. Wenn seitens der Hundepension eine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, und ein in Pension gegebenes Tier durch einen anderen Hund verletzt wird, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung des verursachten Hundes. Hier empfehlen wir Ihnen das „gewerblich betreute Hüten“ bei Ihrer Versicherung mit abzuschließen, so dass sie im Falle eines Falles nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

5.3 Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung, sofern von seitens der Hundepension eine grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann.

5.4 Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension STEFFI´S HUNDEWELT schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

6 Tierarztkosten

6.1 Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz in die Pension gegeben, ist die Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“ dazu berechtigt einen Tierarzt aufzusuchen, um den Impfschutz nachzuholen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

6.2 Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden sollte. BITTE ANKREUZEN!!

○ Liegt es im Ermessen des Tierhalters.
○ Liegt es im Ermessen des Tierarztes DR. XY.
○ Wird es ausdrücklich vom Halter abgelehnt.

6.3 für eine evtl. Erkrankung des Tieres während des Pensionsaufenthaltes (Durchfall, Erbrechen, Probleme im Bewegungsapparat, etc.), kann die Pension nicht haftbar gemacht werden, solange wie die Symptome nur bei einem Tier auftreten. Bei einer Behandlung durch einen Tierarzt übernimmt der Tierhalter die entstandenen und entstehenden Tierarztkosten.

7. Pensionszeit

Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund weiterhin in der Pension betreut. Die anfallenden Kosten müssen vor Ort in Bar beglichen werden. Bei einer frühzeitigen Abholung des Tieres gibt es keine Rückerstattung des Betrages.

8. Futter

Aus gegebenem Anlass (steigende Rohstoffe, lange Heizperiode, Einstellung von Mitarbeitern, Unverträglichkeiten) bitten wir Sie darum das Futter für den Aufenthalt wieder mitzubringen.
Mitgebrachtes Trockenfutter bitten wir aus Hygienischen Gründen, in Futtersäcken mit Zippverschluss oder in Futtertonnen mitzubringen. Bei mitgebrachtem Futter ändert sich der Tagessatz nicht.

Gerne können Sie auch weiterhin den Service nutzen und das von der Pension gestellte Futter wählen. Hierfür fallen allerdings je nach Größe des Tieres und Futtermenge eine Kostenpauschale von 2,50 € - 5,-€ pro Tag an. Für evtl. Umstellungsschwierigkeiten wie zum Beispiel Durchfall, Ohrenentzündung übernehmen wir keine Haftung.

Nassfutter Varianten: Naturavetal, Lieblingsmahlzeit Trockenfutter: Veggie Dog, Rinti

9. Anmeldung/Stornierung

Die Anmeldung kann schriftlich ((siehe Anmeldeformular) per Post, E-Mail oder per WhatsApp) oder auch persönlich erfolgen, dadurch entsteht ein rechtlich bindender Vertrag.
Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn kostenfrei, bis zum 7 Tag vor Pensionsantritt sind 50% zu entrichten, eine Stornierung ab dem 3 Tag sowie bei Nichtinanspruchnahme berechnen wir den kompletten gebuchten Pensionszeitrau.
Es gibt immer mal einen Grund einen Aufenthalt zu stornieren zb. Krankheit, Todesfall, Arbeitswechsel etc. Deswegen raten wir Ihnen zu einer Reiserücktrittsversicherung, die in diesem Falle die Kosten übernehmen würden, wenn Sie von der Buchung im Stornierungszeitraum zurücktreten müssen. Denn auch uns entsteht durch eine kurzfristige Stornierung ein finanzieller Schaden.

10. Zahlung

Der Betrag kann in Bar oder per Überweisung bei Übergabe oder Abholung des Tieres sowie im Voraus oder per Rechnung erfolgen.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die AGB´s von Steffis Hundewelt. Ohne gültige Unterschrift ist leider keine Betreuung in unserer Hundepension möglich.
Sie haben Fragen zu unseren AGB´s, gerne können sie uns kontaktieren.

AGB 2023 zum Download bereit
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