Die Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“ verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen. Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension STEFFI´S HUNDEWELT eingehend informiert. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen. STEFFI´S HUNDEWELT ist im Besitz eines Sachkundenachweis für das Führen einer Hundepension nach § 11 TschG
2.1 Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
2.2 Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.
2.3 Der Hundehalter ist verpflichtet, auf Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt.
2.4 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Pension STEFFI´S HUNDEWELT übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
3.1 Listenhunde die nicht unter die Kategorie 1 fallen werden nur mit bestanden Wesenstest aufgenommen.
3.2 IMPFUNG: Ohne gültigen Impfschutz kann Ihr Hund nicht aufgenommen werden.
Als Zusatz Impfung, empfehlen wir Ihnen aufgrund der Gruppenhaltung die Nasalimpfung bei ihren Hund. !!Achtung!!Trotz dieser Impfung ist eine Erkrankung in abgeschwächter Form möglich, es gibt also keinen 100 %-igen Schutz da jeder Hund anders reagiert.
3.3 Gesundheit: Der Besitzer versichert der Hundepension das sein Tier frei von Ansteckenden Krankheiten sowie von Parasiten ist z.B. Flöhe, Läuse o.ä. Ist dies nicht der Fall kann die Hundepension vom Aufnahmevertrag zurücktreten oder den Hund Tierärztlich behandeln lassen. Die Kosten dafür trägt der Hundebesitzer.
3.4 Läufigkeit: Aufgrund der Gruppenhaltung nehmen wir keine Läufigen Hündinnen auf. Sollte Ihre Hündin während der Pensionszeit läufig werden, haben Sie 2 Möglichkeiten. Bitte Ankreuzen:
o Möglichkeit 1: Sie lassen Ihren Hund nach Kenntnisnahme durch die Hundepension von einer Person abholen
o Möglichkeit 2: Sie stimmen hiermit zu das Steffi´s Hundewelt dazu berechtigt ist die Läufigkeit durch die Behandlung eines Tierarztes Ihrer Wahl unterbrechen zu lassen. Dem Besitzer sind die gesundheitlichen Risiken (z.B. Gebärmuttervereiterung) bekannt. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt darüber.
o Möglichkeit 3: Aufgrund des Mehraufwandes (Separieren, Spaziergänge 2 x 1 Std., Beschäftigung) berechnen wir Ihnen zuzüglich zum Tagespreis 50,- € pro Tag. Damit auch ihr Hund den Urlaub genießen kann!!
3.5 Sollten Sie bewusst eine Läufigkeit verschweigen haftet die Hundepension nicht bei einem ungewollten Deckakt. Die osten und die Risiken für eine ungewollte Trächtigkeit trägt der Hundehalter.
3.6 Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht-Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das ier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung
4.1 Ihnen Ist bewusst dass wir zu 90 % die Hunde in der Gruppe halten, kleine Blessuren durch Spielen oder kleine Rangelein sind daher nicht auszuschließen. Ist dies nicht erwünscht, bitten wir Sie uns darüber zu informieren.
4.2 Die Hunde haben regelmäßigen Auslauf auf dem Pensionsgelände
5.1 Alle nötigen anfallenden Kosten durch einen Tierarzt trägt der Hundehalter, solange nicht aus grober Fahrlässigkeit oder aus Vorsatz durch die Hundepension gehandelt wurde
5.2 Wird der Hund ohne gültigen Impfschutz in die Pension gegeben, ist die Hundepension „STEFFI´S HUNDEWELT“ dazu berechtigt einen Tierarzt auf zu suchen um den Impfschutz nach zu holen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.
5.3 Sollte das Tier so schwer erkranken, dass es eingeschläfert werden sollte. BITTE ANKREUZEN!!
○ Liegt es im Ermessen des Tierhalters.
○ Liegt es im Ermessen des Tierarztes DR. XY.
○ Wird es ausdrücklich vom Halter abgelehnt.
Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund weiterhin in der Pension betreut. Die anfallenden Kosten müssen vor Ort in Bar beglichen werden. Bei einer frühzeitigen Abholung des Tieres gibt es keine Rückerstattung des Betrages.
Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist im Preis enthalten. Wir füttern ausschließlich Nassfutter von Naturavetal. Mitgebrachtes Trockenfutter bitten wir aus Hygienischen Gründen in Futtersäcken mit Zippverschluss oder in Futtertonnen mitzubringen. Bei mitgebrachten Futter ändert sich nichts am Tagessatz.
Die Anmeldung kann schriftlich (( siehe Anmeldeformular) per Post, E-Mail oder per WhatsApp ) oder auch persönlich erfolgen, dadurch entsteht ein rechtlich bindender Vertrag. Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Antritt des Pensionsaufenthaltes möglich. Bei Stornierung des Pensionsplatzes im Stornierungszeitraum, vor Pensionsantritt oder bei Nichtinanspruchnahme sind die kompletten Pensionskosten zu zahlen. Eine kurzfristige Stornierung, im Stornierungszeitraum, aufgrund neuer Coronaverordnungen wird nicht akzeptiert. Sollten Sie sich im Stornierungszeitraum in Quarantäne befinden und aufgrund der Umstände den Platz stornieren, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Personalausweiß, Bescheinigung des PCR Test´s, schreiben Gesundheitsamt. Sollten die unterlagen übereinstimmen werden wir In diesem Fall die Kosten erlassen und den Platz stornieren.
Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension STEFFI´S HUNDEWELT schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Hundepension ist im Besitz einer Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.1 Abs. 4 genannten Fälle erfasst.
Der Betrag kann in Bar oder per Überweisung bei Übergabe oder Abholung des Tieres sowie im Voraus oder per Rechnung erfolgen.
Aus Datenschutzgründen können wir Sie nur telefonisch oder über WhatsApp Kontaktieren wenn Sie diese bestätigen. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.steffis-hunde-welt.de
Liebenweraderstrasse 20
04910 Kraupa